Motorrad Ausbildung Kat. A1:

    Mindestalter: Bis 50 cm3=16. Altersjahr, über 50 cm3=18. Altersjahr Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. 

    Motorrad Ausbildung A. Beschränkt:

    Mindestalter 18 Jahre Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg. 


    Motorrad Ausbildung Kat. A:

    Mindestalter 25 Jahre oder 2-jährige Fahrpraxis Kat. A limitiert oder Unterkategorie A1 altrechtlich oder Motorradlehre oder Motorrad-Ausbildung in Kursen der Armee, der Polizei.
    Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg. 


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