Motorrad Ausbildung Kat. A1:
Mindestalter: Bis 50 cm3=16. Altersjahr, über 50 cm3=18. Altersjahr Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Motorrad Ausbildung A. Beschränkt:
Mindestalter 18 Jahre Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.
Motorrad Ausbildung Kat. A:
Mindestalter 25 Jahre oder 2-jährige Fahrpraxis Kat. A limitiert oder Unterkategorie A1 altrechtlich oder Motorradlehre oder Motorrad-Ausbildung in Kursen der Armee, der Polizei.
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.